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   LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2020 - 7 Sa 50/20   

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LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2020 - 7 Sa 50/20 (https://dejure.org/2020,58222)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.11.2020 - 7 Sa 50/20 (https://dejure.org/2020,58222)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. November 2020 - 7 Sa 50/20 (https://dejure.org/2020,58222)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 12 TVöD, Anl 1 Teil A Abschn 1 Nr 3 Entgeltgr 9c TVöD
    Eingruppierung eines Leiters der kommunalen Vollstreckungsstelle

  • IWW

    § 106 Abs. 2 GemO, § 17 Abs. 4 TVöD, § 12 TVöD, § 12 S. 3 TVöD, § 25f LVwVG, § 55 LVwVG, §§ ... 850 bis 852 ZPO, § 850c ZPO, § 25 LVwVG RhPf, § 27 LVwVG RhPf., § 20 Abs. 6 BAT, § 34 Abs. 3 TVöD, § 8, § 8a SVG, § 16 Abs. 2 TVöD, § 38 Abs. 5 Satz 1 TVöD, Anlage 1a zum BAT, § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 bis 5 BAT, § 286 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 3 LVwVGDVO, § 5 AO, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, §§ 22, 23, 25 BAT, Anlage 3 zum BAT, § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 1 BAT, Art. 8 Abs. 1 KomDoppikLG RhPf, § 109 GemO RhPf, Art. 8 § 15 Abs. 1 KomDoppikLG RhPf., § 25 LVwVG, §§ 93 Abs. 7, § 93b AO, § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 und 4 BAT, § 882h Abs. 2 ZPO, § 25f LVwVG RhPf, § 284 Abs. 9 AO, § 25f Abs. 2 LVwVG RhPf, § 284 Abs. 9 Satz 2 AO, § 12 Abs. 1 Satz 1 TVöD, § 12 Abs. 2 Satz 2 TVöD, § 2 LVwVG RhPf, § 293 ZPO, §§ 286 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, 288 Abs. 1 BGB, §§ 97 Abs. 1, 92 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fachkenntnisse zur Erbringung selbständiger Leistungen für Höhergruppierung; Darlegungslast des Arbeitnehmers für erbrachte Leistungen über Grundtätigkeit; Keine Eingruppierung eines kommunalen Vollstreckungsbeamten in die Entgeltgruppen 9 und 9a

  • rechtsportal.de

    Zweite Angestelltenprüfung; Arbeitsvorgang; Darlegungslast; Eingruppierung; Entgeltgruppe 9 TVöD (VKA); Entgeltgruppe 9a TVöD (VKA); Entgeltgruppe 9b TVöD (VKA); Entgeltgruppe 9c TVöD (VKA); gründliche und umfassende Fachkenntnisse; gründliche und vielseitige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 05.07.2017 - 4 AZR 866/15

    Eingruppierung eines Streifenführers im Außendienst des Ordnungs- und

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2020 - 7 Sa 50/20
    Im Hinblick auf das einheitliche Arbeitsergebnis können die verschiedenen Aufgaben des Klägers nach tatsächlichen Gesichtspunkten nicht weiter aufgeteilt werden (vgl. zur Eingruppierung eines Streifenführers im Außendienst des Ordnungs- und Servicedienstes BAG 5. Juli 2017 - 4 AZR 866/15 - Rn. 18, juris; zur Eingruppierung eines kommunalen Angestellten im Aufgabenfeld des städtischen "Vollziehungsbeamten" LAG Hamm 7. Juli 2016 - 8 Sa 306/16 - Rn. 36, juris).

    Es sind Fachkenntnisse von nicht ganz unerheblichem Ausmaß und nicht nur oberflächlicher Art zu verlangen (BAG 27. Februar 2019 - 4 AZR 562/17 - Rn. 34; 5. Juli 2017 - 4 AZR 866/15 - Rn. 23 jeweils mwN., juris).

    Dies kann sich beispielsweise aufgrund der Menge der anzuwendenden Vorschriften und Bestimmungen oder der Verschiedenartigkeit der sich aus einem Fachgebiet zu stellenden Anforderungen ergeben (BAG 5. Juli 2017 - 4 AZR 866/15 - Rn. 23 mwN., juris).

    Nur dann, wenn eine entsprechende Steigerung nach Tiefe und Breite, also nach Qualität und Quantität, gegenüber dem Tätigkeitsmerkmal "gründliche und vielseitige Fachkenntnisse" festgestellt werden kann, ist das Tätigkeitsmerkmal "gründliche, umfassende Fachkenntnisse" erfüllt (BAG 5. Juli 2017 - 4 AZR 866/15 - Rn. 23 mwN., juris).

    Beispiel der Fall, wenn über die nähere Kenntnis der erforderlichen Bestimmungen hinaus rechtliche Zusammenhänge erkannt oder wichtige gerichtliche Entscheidungen nicht nur übernommen, sondern in eigener Gedankenarbeit verwertet werden müssen, wobei Fachkenntnisse nicht ausschließlich Rechtskenntnisse sein müssen (BAG 5. Juli 2017 - 4 AZR 866/15 - Rn. 24 mwN., juris).

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2020 - 7 Sa 50/20
    Weiter sind die Art der Zuweisung von Tätigkeiten (zB. einheitlich oder getrennt), aber auch der mehr oder weniger enge inhaltliche Zusammenhang zwischen einzelnen Arbeitsleistungen zu berücksichtigen (BAG 9. September 2020 - 4 AZR 195/20 - Rn. 29 mwN.).

    Dafür reicht die theoretische Möglichkeit nicht aus, einzelne Arbeitsschritte oder Einzelaufgaben verwaltungstechnisch isoliert auf andere Beschäftigte übertragen zu können (BAG 9. September 2020 - 4 AZR 195/20 - Rn. 30 mwN.), solange sie nach der tatsächlichen Arbeitsorganisation des Arbeitgebers als einheitliche Arbeitsaufgabe einer Person real übertragen sind (BAG 9. September 2020 - 4 AZR 161/20 - Rn. 20 mwN.).

    Die Tarifvertragsparteien haben jedoch trotz der von ihnen erkennbaren Rechtsprechungsentwicklung keine tarifvertragliche Klarstellung vorgenommen (vgl. BAG 9. September 2020 - 4 AZR 195/20 - Rn. 56).

  • LAG Hamm, 07.07.2016 - 8 Sa 306/16

    Eingruppierung; kommunaler Vollziehungs- oder Vollstreckungsbeamter; gründliche

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2020 - 7 Sa 50/20
    Im Hinblick auf das einheitliche Arbeitsergebnis können die verschiedenen Aufgaben des Klägers nach tatsächlichen Gesichtspunkten nicht weiter aufgeteilt werden (vgl. zur Eingruppierung eines Streifenführers im Außendienst des Ordnungs- und Servicedienstes BAG 5. Juli 2017 - 4 AZR 866/15 - Rn. 18, juris; zur Eingruppierung eines kommunalen Angestellten im Aufgabenfeld des städtischen "Vollziehungsbeamten" LAG Hamm 7. Juli 2016 - 8 Sa 306/16 - Rn. 36, juris).

    Das Heraushebungsmerkmal kann vielmehr auch bei der Arbeit in einem speziellen abgrenzbaren Sachgebiet verwirklicht sein, wenn mit der dortigen Tätigkeit eine entsprechende Breite an Wissen abgefragt wird (LAG Hamm 7. Juli 2016 - 8 Sa 306/16 - Rn. 57 mwN., juris).

    Unter selbständiger Leistung ist vielmehr eine Gedankenarbeit zu verstehen, die im Rahmen der für die Vergütungsgruppe vorausgesetzten Fachkenntnisse hinsichtlich der einzuschlagenden Wege, wie insbesondere hinsichtlich des zu findenden Ergebnisses eine eigene Beurteilung und eine eigene Entschließung erfordert (LAG Hamm 7. Juli 2016 - 8 Sa 306/16 - Rn. 61; 1. August 2001 - 18 Sa 1700/99 - Rn. 72 mwN., juris).

  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 221/96

    Eingruppierung - Daktyloskop in einem Landeskriminalamt

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2020 - 7 Sa 50/20
    Diese qualifizierten Fachkenntnisse müssen sich nicht auf das gesamte Tätigkeitsfeld der Verwaltung (BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZR 221/96 - Rn. 84 mwN., juris) oder besonders weite Aufgabenbereiche beziehen.

    Ein eng abgegrenztes Teilgebiet mit etwa nur routinemäßiger Bearbeitung genügt allerdings nicht (BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZR 221/96 - Rn. 84 mwN., juris).

    Umfassende Fachkenntnisse werden dann nicht für einen Aufgabenbereich benötigt, wenn dieser im Verhältnis zu dem Gesamtgebiet oder den Gebieten der beschäftigenden Verwaltung nur einen relativ geringen Ausschnitt darstellt (BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZR 221/96 - Rn. 90; 16. Oktober 1963 - 4 AZR 426/62 - Rn. 12; LAG Rheinland-Pfalz 18. September 2008 - 2 Sa 237/08 - Rn. 49, jeweils juris; Groeger/Natter , Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst, 3. Aufl. 2020, Rn. 23.156, jeweils mwN.).

  • BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 816/16

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Bundesgericht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2020 - 7 Sa 50/20
    Das sind solche, die aufgrund ihres engen Zusammenhangs mit bestimmten Aufgaben einer/s Beschäftigten bei der tariflichen Bewertung zwecks Vermeidung tarifwidriger "Atomisierung" der Arbeitseinheiten nicht abgetrennt werden dürfen, sondern diesen zuzurechnen sind (st. Rspr., z. B. BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 24 mwN.).

    Erst nachdem der Arbeitsvorgang bestimmt ist, ist dieser anhand des in Anspruch genommenen Tätigkeitsmerkmals zu bewerten(st. Rspr., z. B. BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 25 mwN.).

  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 166/08

    Eingruppierung eines Schleusenaufsehers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2020 - 7 Sa 50/20
    Dass diese Abwägungsprozesse bei entsprechender Routine durchaus schnell ablaufen können, ist unerheblich (BAG 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 - Rn. 19; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 27; LAG Niedersachsen 4. November 2019 - 1 Sa 394/19 E - Rn. 30, jeweils mwN., juris).

    Nicht erforderlich ist es, dass innerhalb eines Arbeitsvorgangs selbständige Leistungen ihrerseits in dem von § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 und 4 BAT bestimmten Maß anfallen (st. Rspr., BAG 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 27, juris).

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 161/20

    Eingruppierung eines (Teilzeit-)Praxisanleiters - Funktionsmerkmal - Bestimmung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2020 - 7 Sa 50/20
    Für die Beurteilung, ob eine oder mehrere Einzeltätigkeiten zu einem Arbeitsergebnis führen, ist anhand einer natürlichen Betrachtungsweise die durch den Arbeitgeber vorgenommene Arbeitsorganisation ausschlaggebend (BAG 9. September 2020 - 4 AZR 161/20 - Rn. 20 mwN.).

    Dafür reicht die theoretische Möglichkeit nicht aus, einzelne Arbeitsschritte oder Einzelaufgaben verwaltungstechnisch isoliert auf andere Beschäftigte übertragen zu können (BAG 9. September 2020 - 4 AZR 195/20 - Rn. 30 mwN.), solange sie nach der tatsächlichen Arbeitsorganisation des Arbeitgebers als einheitliche Arbeitsaufgabe einer Person real übertragen sind (BAG 9. September 2020 - 4 AZR 161/20 - Rn. 20 mwN.).

  • LAG Hamm, 01.08.2001 - 18 Sa 1700/99

    Durchführung aller Sachpfändungsaufträge eines Bezirks durch den sog.

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2020 - 7 Sa 50/20
    Unter selbständiger Leistung ist vielmehr eine Gedankenarbeit zu verstehen, die im Rahmen der für die Vergütungsgruppe vorausgesetzten Fachkenntnisse hinsichtlich der einzuschlagenden Wege, wie insbesondere hinsichtlich des zu findenden Ergebnisses eine eigene Beurteilung und eine eigene Entschließung erfordert (LAG Hamm 7. Juli 2016 - 8 Sa 306/16 - Rn. 61; 1. August 2001 - 18 Sa 1700/99 - Rn. 72 mwN., juris).

    Handelt der Angestellte nach eng ausgestalteten gesetzlichen Vorgaben sowie nach Maßgabe von Dienstanweisungen, ist eine eigene Beurteilung bzw. eine eigene Entschließung nahezu ausgeschlossen (vgl. LAG Hamm 1. August 2001 - 18 Sa 1700/99 - Rn. 73 mwN., juris).

  • BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 267/11

    Neuer Entgelttarifvertrag - Überleitung - Redaktionsversehen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2020 - 7 Sa 50/20
    Die Tarifauskunft darf nicht auf die Beantwortung der prozessentscheidenden Rechtsfrage gerichtet sein (BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 267/11 - Rn. 22; 14. September 2010 - 10 AZR 358/10 - Rn. 28, jeweils mwN., juris).

    Außerdem kann der Wille der Tarifvertragsparteien wegen der weitreichenden Wirkung von Tarifnormen auf die Rechtsverhältnisse von Dritten, die an den Tarifvertragsverhandlungen unbeteiligt waren, im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit nur dann berücksichtigt werden, wenn er in den tariflichen Normen unmittelbar seinen Niederschlag gefunden hat (BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 267/11 - Rn. 22 mwN., juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.09.2008 - 2 Sa 237/08

    Eingruppierung - Verwaltungsangestellter - Zweite Angestelltenprüfung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2020 - 7 Sa 50/20
    Umfassende Fachkenntnisse werden dann nicht für einen Aufgabenbereich benötigt, wenn dieser im Verhältnis zu dem Gesamtgebiet oder den Gebieten der beschäftigenden Verwaltung nur einen relativ geringen Ausschnitt darstellt (BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZR 221/96 - Rn. 90; 16. Oktober 1963 - 4 AZR 426/62 - Rn. 12; LAG Rheinland-Pfalz 18. September 2008 - 2 Sa 237/08 - Rn. 49, jeweils juris; Groeger/Natter , Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst, 3. Aufl. 2020, Rn. 23.156, jeweils mwN.).

    Insoweit bedarf es eines vergleichenden Vortrags (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 18. September 2008 - 2 Sa 237/08 - Rn. 50, juris).

  • BAG, 10.06.2020 - 4 AZR 167/19

    Eingruppierung eines Übersetzers beim Bundessprachenamt

  • BAG, 14.10.2020 - 4 AZR 252/19

    Eingruppierung einer Erzieherin - Darlegungslast - wertender Vergleich

  • BAG, 22.02.2017 - 4 AZR 514/16

    Eingruppierung eines Betriebsangestellten im Außendienst eines

  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 337/00

    Tarifvertrag: Auslegung

  • LAG Niedersachsen, 04.11.2019 - 1 Sa 394/19

    Arbeitsvorgang als Gesamtheit von Tätigkeiten zur Erreichung eines verwertbaren

  • BAG, 29.01.2020 - 4 ABR 8/18

    Eingruppierung von Team-/Stationsleitungen - Zustimmungsersetzungsverfahren

  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 358/10

    Tariflicher Mehrarbeitszuschlag - Geld- und Werttransport Niedersachsen

  • BAG, 27.02.2019 - 4 AZR 562/17

    Eingruppierung eines Wachpolizisten im Objektschutz

  • VG Schwerin, 07.02.2018 - 6 A 3831/16

    Rundfunkbeitrag; Ermessensausübung der Vollstreckungsbehörde bei der

  • BAG, 16.10.1963 - 4 AZR 426/62

    Revisionsbegründung - Negative Feststellungswiderklage - Positive

  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 441/10

    Eingruppierung einer Architektin

  • BAG, 17.01.2019 - 6 AZR 585/17

    § 8 SVG - keine Fiktion für Stufenzuordnung im TV-TgDRV

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.05.2009 - 6 Sa 645/08

    Eingruppierung einer Angestellten in der Stadtkasse nach Vergütungsgruppe Vb BAT

  • BAG, 28.02.1979 - 4 AZR 427/77

    Darlegungslast - Beweislast - Eingruppierungsfeststellungsklage - Bestimmung der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.11.2021 - 8 Sa 21/21

    Eingruppierung einer Kundenberaterin einer Krankenkasse - ETV/MTV

    Von dem Angestellten werden Abwägungsprozesse verlangt, es werden Anforderungen an das Überlegungsvermögen gestellt, der Angestellte muss also unterschiedliche Informationen verknüpfen, untereinander abwägen und zu einer Entscheidung gelangen (BAG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 - Rn. 19; Urteil vom 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 -, Rn. 45; Urteil vom 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 27; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. November 2020 - 7 Sa 50/20 -, Rn. 151 ; LAG Niedersachsen, Urteil vom 04. November 2019 - 1 Sa 394/19 E - Rn. 30).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.11.2021 - 8 Sa 22/21

    Eingruppierung einer Kundenberaterin einer Krankenkasse - ETV/MTV

    Von dem Angestellten werden Abwägungsprozesse verlangt, es werden Anforderungen an das Überlegungsvermögen gestellt, der Angestellte muss also unterschiedliche Informationen verknüpfen, untereinander abwägen und zu einer Entscheidung gelangen (BAG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 - Rn. 19; Urteil vom 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 -, Rn. 45; Urteil vom 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 27; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. November 2020 - 7 Sa 50/20 -, Rn. 151 ; LAG Niedersachsen, Urteil vom 04. November 2019 - 1 Sa 394/19 E - Rn. 30).
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Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 15.07.2020 - 7 Sa 50/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,28662
LAG Hamburg, 15.07.2020 - 7 Sa 50/20 (https://dejure.org/2020,28662)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 15.07.2020 - 7 Sa 50/20 (https://dejure.org/2020,28662)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 15. Juli 2020 - 7 Sa 50/20 (https://dejure.org/2020,28662)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Weiter Gestaltungsspielraum der Tarifvertragsparteien Grundrechtsausübung und Gleichheitssatz Unterschiedliche tarifliche Zuschlagshöhe bei der Nachtarbeit Sachliche Rechtfertigung für die unterschiedliche Zuschlagshöhe

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Weiter Gestaltungsspielraum der Tarifvertragsparteien; Grundrechtsausübung und Gleichheitssatz; Unterschiedliche tarifliche Zuschlagshöhe bei der Nachtarbeit; Sachliche Rechtfertigung für die unterschiedliche Zuschlagshöhe; Parallelentscheidung zu LAG Hamburg 1 Sa 6/20 v. ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 856/15

    MRTV für Sicherheitsdienstleistungen in der BRD vom 30. August 2011 -

    Auszug aus LAG Hamburg, 15.07.2020 - 7 Sa 50/20
    Es genügt, wenn für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund besteht (BAG, Urteil vom 26. April 2017 - 10 AZR 856/15 -, Rn. 28, juris).

    Die aus dem Gleichheitssatz folgenden Grenzen sind überschritten, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solchem Gewicht bestehen, dass sie eine Ungleichbehandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfG vom 07. Mai 2013 - 2 BvR 909/06 -, - 2 BvR 1981/06 -, - 2 BvR 288/07 -, Rn. 76, juris; BAG, Urteil vom 26. April 2017 - 10 AZR 856/15 -, Rn. 31, juris).

  • BAG, 11.12.2013 - 10 AZR 736/12

    Tariflicher Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz - Nachtarbeit im Rahmen von

    Auszug aus LAG Hamburg, 15.07.2020 - 7 Sa 50/20
    Bei der Überprüfung von Tarifverträgen anhand des allgemeinen Gleichheitssatzes ist dabei nicht auf Einzelfallgerechtigkeit abzustellen, sondern auf die generellen Auswirkungen der Regelung (BAG, Urteil vom 11. Dezember 2013 - 10 AZR 736/12 -, Rn. 14, 15, juris).
  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    Auszug aus LAG Hamburg, 15.07.2020 - 7 Sa 50/20
    Die aus dem Gleichheitssatz folgenden Grenzen sind überschritten, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solchem Gewicht bestehen, dass sie eine Ungleichbehandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfG vom 07. Mai 2013 - 2 BvR 909/06 -, - 2 BvR 1981/06 -, - 2 BvR 288/07 -, Rn. 76, juris; BAG, Urteil vom 26. April 2017 - 10 AZR 856/15 -, Rn. 31, juris).
  • BAG, 21.03.2018 - 10 AZR 34/17

    Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz

    Auszug aus LAG Hamburg, 15.07.2020 - 7 Sa 50/20
    Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz ist erst dann anzunehmen, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumt haben, tatsächliche Gemeinsamkeiten oder Unterschiede der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise hätten beachtet werden müssen (BAG, Urteil vom 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 -, Rn. 44, juris).
  • BAG, 29.06.2017 - 6 AZR 364/16

    Beschäftigungszeit iSv. § 34 Abs. 3 TV-L

    Auszug aus LAG Hamburg, 15.07.2020 - 7 Sa 50/20
    Die Schutzfunktion der Grundrechte verpflichtet die Arbeitsgerichte jedoch, solchen Tarifregelungen die Durchsetzung zu verweigern, die zu einer Gruppenbildung führen, mit der Art. 3 GG verletzt wird (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 6 AZR 364/16 - Rn. 22, juris).
  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 300/11

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Einzelzusage - betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Hamburg, 15.07.2020 - 7 Sa 50/20
    Es liegt vor, wenn die Rechtskraft der Entscheidung die weitere gerichtliche Auseinandersetzung über die zwischen den Parteien strittigen Fragen um denselben Fragenkomplex ausschließen kann (BAG, Urteil vom 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 -, Rn. 106, juris).
  • LAG Hamburg, 18.06.2020 - 1 Sa 10/20

    Gleichbehandlung - Nachtarbeitszuschlag - Nachtschichtzuschlag - Sachlicher Grund

    Auszug aus LAG Hamburg, 15.07.2020 - 7 Sa 50/20
    Die Erwägungen, auf denen die Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht beruht, werden wie folgt zusammengefasst (§ 313 Abs. 3 ZPO), wobei die Kammer den überzeugenden Ausführungen des Landesarbeitsgerichts Hamburg in einem vergleichbaren parallelen die Beklagte betreffenden Verfahren (LAG Hamburg, Urteil vom 18. Juni 2020 - 1 Sa 10/20 -) nach eigener Prüfung folgt:.
  • BAG, 23.08.2023 - 10 AZR 384/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 15. Juli 2020 - 7 Sa 50/20 - wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 29.01.2021 - 7 Sa 50/20   

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https://dejure.org/2021,965
LAG Baden-Württemberg, 29.01.2021 - 7 Sa 50/20 (https://dejure.org/2021,965)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.01.2021 - 7 Sa 50/20 (https://dejure.org/2021,965)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Januar 2021 - 7 Sa 50/20 (https://dejure.org/2021,965)
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